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Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V. (AgV) wurde am 30. April 1953 als „Verband der Verbände“ in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Ziel war die Bündelung der verbraucherpolitischen Arbeit zahlreicher Verbände und Steigerung der Bedeutung von Verbraucherpolitik an sich. Anlass gab die Überlegung, dass das geringe Bedürfnis von Konsumenten an unmittelbarer Mitgliedschaft den Einfluss von Verbraucherverbänden begrenzt, etwa im Vergleich zu beruflicher Interessenvertretung durch Gewerkschaften. Am 1. November 2000 ging die AgV auf im neugegründeten Verbraucherzentrale Bundesverband. Veröffentlicht in Wikipedia